1. Buchung und Bezahlung
- Bei einer Buchung mit anschließender Buchungsbestätigung kommt ein Vertrag zustande, der lt.
Vertragsbedingungen von beiden Seiten einzuhalten ist. Der Buchungsvertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung einer unserer Höhlenwohnungen vom Gast bestellt und vom uns bestätigt worden
ist. Die Bestätigung erfolgt auf schriftlichem Wege, per E-Mail. Mit dieser akzeptiert der Mieter unsere AGB.
- Wir sind verpflichtet, die vom Gast gebuchte Höhlenwohnung bereit zu halten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen. Eine Gewähr übernehmen wir nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung.
- Der Gast ist verpflichtet, den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis zu
zahlen.
- Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
- Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die
Höhlenwohnung belegen. Die Höhlenwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Personen, die nicht angemeldet sind, ist es nicht gestattet,
Unterkunft zu gewähren. Dies führt zur sofortigen Auflösung des Mietverhältnisses ohne Kostenrückerstattung!
- Wir behalten uns vor, vom Gast vor der Anreise eine Vorauszahlung i. H. v. 50% auf den für die
Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis zu verlangen. Diese ist am 14. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Der Betrag ist auf das in der Buchungsbestätigung genannte
Konto zu überweisen. Können wir bis zum 14. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer von uns gesetzten
angemessenen Nachfrist geleistet, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Liegen zwischen der Buchungsbestätigung und eurem Anreisetag weniger als 14 Tage, ist der Gesamtbetrag
innerhalb von 3 Werktagen auf das angegebene Konto zu überweisen. Sollte zwischen Buchung und Anreisetag keine Zahlung mehr möglich sein, setzt euch bitte mit uns in Verbindung.
- Die restlichen 50% des Gesamtbetrages sind bis spätestens am 30. Tag unaufgefordert vor Ankunft zu
überweisen, oder sind, wenn vereinbart, am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig. Die Zahlung hat dann zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen. EC- und Kreditkarten können wir als
Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptieren.
- Bei einer Buchung eines Rabattangebots bis 7 Übernachtungen, oder einer Buchung von max. drei Tagen
Mietdauer, ist der komplette Gesamtbetrag innerhalb 14 Tagen zu begleichen.
2. An- und Abreise
- Die Höhlenwohnung steht am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 22.00 Uhr erfolgen, es sei denn,
ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit uns vereinbart. Eine Anreise vor 14.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit uns vereinbart wurde. Ist die
Anreise in der Zeit zwischen 22:00 und 8:00 Uhr vereinbart wird ein Aufschlag in Höhe von 30,00 Euro erhoben. Der Aufschlag ist bei Schlüsselübergabe in bar zu entrichten.
- Die Gebühr für die Endreinigung i. H. v. 80,--€ ist bei der Ankunft direkt vor Ort zu entrichten.
- Die Höhlenwohnung mit Inventar ist bei Abreise mindestens besenrein zu hinterlassen!
- Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Geldrückgabe der nicht genutzten Buchungstage.
- Wird die Höhlenwohnung zum gebuchten Termin nicht bezogen, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung bereits
geleisteter Zahlungen.
3. Haustiere/Allergiker
- Die ökologische Bauweise und das damit verbundene, äußerst einzigartige Raumklima ist für Allergiker besonders geeignet. Daher ist das
Unterbringen von Haustieren nur unter vorheriger Absprache mit uns erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren erheben wir eine Pauschale i. H. v. 3,00€/Tag. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung
unsererseits untergebracht, können wir eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
- Beim Mitbringen von Haustieren verpflichtet sich der Mieter, sein Tier nie alleine in den Wohnräumen zurückzulassen, hat auf hygienische
Haltung zu achten und dafür Sorge zu tragen, dass sich das Tier nicht auf Betten, Polstern, etc. aufhält.
- Entstehen durch das Tier Schäden an dem Mietobjekt oder der Einrichtung, hat die anfallenden Kosten in vollem Maße der Mieter zu tragen
und ausnahmslos zu begleichen.
4. Rauchen
- Die Unterkunft ist vorwiegend nach ökologischer Bauweise aufgebaut und gestaltet. Dies beinhaltet das
Rauchverbot in der gesamten Höhle. Durch das Rauchen in der Höhle kann das Raumklima nachhaltig geschädigt und nur mit umfangreichen Renovierungsarbeiten wieder hergestellt werden. Das Rauchen in der
Höhle ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung des Verbots wird eine Gebühr i. H. v. 200,00 € erhoben.
- Rauchen ist nur außerhalb der Höhle erlaubt.
5. Allgemeine Rechte und Pflichten - Hausordnung
-
Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.
-
Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten,
den Kamin nicht brennen zu lassen, sowie Licht, Gas und technische Geräte auszuschalten.
-
Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Höhlenwohnung ist nicht erlaubt. Der Gast haftet für ein- und/oder angebrachte Dekoration
o. ä. allein und stellt uns von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
-
Wir behalten uns ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Höhlenwohnung, insbesondere wenn Gefahr im Verzug ist, vor. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes nehmen
wir bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht. Wir werden den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls
nicht zumutbar oder unmöglich.
6. Kaution
Um die Pflichten des Mieters zur Schlüsselrückgabe, zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Fahrräder, zum Schadensersatz bei Beschädigungen sowie
bei stark erhöhtem Reinigungsaufwand zu sichern, wird bei der Anreise eine Kaution in Höhe von EUR 150,--€ erhoben, die in bar zu begleichen ist.
Der Kautionsbetrag wird dem Gast unmittelbar bei Abreise zurückerstattet. Bei Verstößen gegen die AGB, die Hausordnung,
der unsachgemäßen Rückgabe des Mietobjekts, des Inventars oder der zur Verfügung gestellten Fahrräder wird die Kaution mindestens jedoch der Betrag i. H. des entstandenen Schadens fällig.
7.
Leihfahrräder
Zwei Fahrräder werden von uns kostenlos unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Der Ausleiher
haftet für alle von ihm oder durch Dritte an Fahrrad oder Schloß verursachten Schäden. Der Ausleiher verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln
und nur an einem sicheren Ort im abgeschlossenen Zustand abzustellen. Bei Diebstahl haftet der Ausleiher.
9. Rücktritt vom Vertrag seitens des Gastes
- Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die
Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges unsererseits oder eine von uns zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
- Stornierungen müssen schriftlich gegenüber uns erfolgen, es sei denn, wir stimmen einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der
Stornierung bei uns.
- Storniert der Gast die Buchung bis
- 30 Tage vor dem ersten Buchungstag, wird die
Anzahlung einbehalten
- 29 bis 7 Tage vor dem ersten Buchungstag, so sind zusätzlich 20% der Gesamtsumme als Entschädigung zu entrichten
- 5 bis 0 Tage vor dem ersten Buchungstag ist die Gesamtsumme als Entschädigung zu bezahlen
Wird ein Rabattangebot bis 7 Übernachtungen oder eine Buchung von max. drei Miettagen storniert, so wird die komplette
Zahlung einbehalten.
10. Rücktritt vom Vertrag seitens des Anbieters
Wir sind berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu
kündigen, wenn:
a) höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich
machen
b) die Höhlenwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes
oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde
c) die Höhlenwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird
d) wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den
Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder unser Ansehen in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies unserem Organisationsbereich zuzurechnen ist
Wir haben den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu
setzen.
In Fällen des Abs. 10.a) bemühen wir uns um eine gleichwertige Ersatzunterkunft. Ist dies nicht möglich werden bereits
geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen zurückerstattet.
Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung in den Fällen 10.b,c,d) durch uns entsteht kein Anspruch des
Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat uns alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 10.b,c,d) zu ersetzen.
11. Haftung
-
Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters
beschränkt. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu
beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Bei einem Aufenthalt in Südostspanien, speziell in einer individuellen Höhlenwohnung kann es bei extremen
Wetterlagen kurzfristig zu Strom- oder Wasserausfällen kommen. Wir haben nur begrenzt Einfluss darauf und jegliche Haftung für daraus entstandene Unannehmlichkeiten oder Ausfälle wird von unserer
Seite ausgeschlossen. Ebenfalls wird keine Haftung für Schäden an mitgebrachten Elektrogeräten übernommen, falls es zu Spannungsschwankungen kommen sollte.
- Sollte aufgrund anhaltend schlechtem Wetters die Solaranlage während des Aufenthalts nicht den gewünschten
Warmwasservorrat zu Verfügung stellen, können wir keinerlei Gewährleistung übernehmen und entziehen uns jeglichem Anspruch auf Entschädigung.
- Für eingebrachte Sachen des Gastes haften wir nicht. Eine Haftung unsererseits ist damit ausdrücklich
ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Höhlenwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
- Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in der Höhle, der
Höhlenwohnung, und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Der Gast ist verpflichtet, uns Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden,
die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
Mit den AGB und den klaren Regelungen möchten wir
lediglich evtl. auftretenden Missverständnissen vorbeugen!